Kontraproduktive Sanktionen auf Autoimporte schädigen die Biodiversität

01.06.2023

Um das CO2-Gesetz einzuhalten und bis 2020 eine Halbierung der im Inland emittierten Treibhausgase um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen, erliess der Bundesrat Sanktionen für den Import umweltschädlicher Autos. Diese erweisen sich laut einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) jedoch als bedingt wirksam, wenn nicht gar kontraproduktiv. So stiegen die jährlich bezahlten Sanktionssummen 2021 auf 28 Millionen Franken an. Denn durch die Übergangserleichterungen enstanden Fehlanreize, beispielsweise ermöglichten sogenannte Emissionsgemeinschaften die Kompensation stark emittierender Autos mit solchen, die wenig CO2 ausstossen. Duch die finanzielle Entschädigung der umweltfreundlicheren Autos wurde dies zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell. Auch der Einbezug des Gewichts in die Berechnungsgrundlage schuf laut der EFK Anreize für den Import schwererer Fahrzeuge – je schwerer die importierte Flotte ist, desto mehr CO2 darf sie ausstossen. Die EFK nennt in ihrem Bericht deshalb vier Vorschläge, um diesen Fehllenkungen entgegenzuwirken.