Bestrebungen zum Abbau biodiversitätsschädigender Subventionen in den Kantonen

04.12.2023

Bestrebungen zum Abbau biodiversitätsschädigender Subventionen in den Kantonen

Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung gibt es nicht nur national, sondern auch kantonal. Seit der Veröffentlichung des Berichts «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz» im August 2020, welcher primär nationale Subventionen beleuchtet, wurden in 11 Kantonsparlamenten insgesamt 14 Vorstösse eingereicht (Stand Oktober 2023) mit dem Ziel, auch kantonale Subventionen unter die Lupe zu nehmen.

Während es bei den zwei Interpellationen in Bern und Zug bei einräumenden Antworten des Regierungsrates blieb, bewegten jene in den Kantonen Zürich, Neuenburg und Jura das kantonale Parlament zur Einreichung handfester Postulate mit der Forderung an die Regierungsräte, ihre kantonalen Subventionen zu überprüfen. Die Regierung des Kantons Zürich nahm diese Aufgabe als erstes auf und ist seit Februar 2023 daran, kantonale Subventionen, welche die Biodiversität schädigen, zu identifizieren und monetär zu quantifizieren. Der Kanton Neuenburg befasst sich mit der Aufgabe seit September 2023. Die mögliche Überweisung an den Regierungsrat im Kanton Jura hingegen steht noch aus. Parallel dazu wurden zwei ähnliche Vorstösse in den Kantonen Basel-Stadt (Juni 2021/Oktober 2023) und Luzern (Juni 2023) erfolgreich an die Regierungsräte überwiesen. Auch hier werden sich die Regierungen in den nächsten Monaten intensiv mit den eigenen Subventionen auseinandersetzen und in einem Bericht jene mit biodiversitätsschädigender Wirkung ausweisen. Abgelehnt wurden vergleichbare Forderungen in den Kantonen Thurgau, Wallis, Aargau und Basel-Land.